Dr. Sylvia Schwaben 07240 · 206 214 | Till Günther 07240 · 94 49 251 | Pfinztal Ruhesteinstraße 18

Rechtsanwaltskanzlei · Pfinztal bei Karlsruhe

Rechtsberatung.
Kompetent.
Pfinztal bei Karlsruhe.

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Kernrechtsgebiete
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Spezialisierte Anwälte
Dr. Sylvia Schwaben und Till Günther, Rechtsanwälte Pfinztal

DR. SCHWABEN & GÜNTHER · RECHTSANWÄLTE

Spezialisierung auf
höchstem Niveau

In Bereichen außerhalb unserer Kerngebiete vermitteln wir Sie kostenfrei an kompetente Kollegen weiter.

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Strafrecht & Strafprozessrecht

Wir helfen Ihnen in jedem Stadium des Ermittlungsverfahrens und in der Hauptverhandlung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Revision in Strafsachen — das einzige Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte.

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Verwaltungsrecht & Verwaltungsprozessrecht

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren bringen oftmals verwaltungsrechtliche Folgeprobleme mit sich — etwa für Angehörige freier Berufe, für Beamte oder für Ausländer. Wir unterstützen Sie im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess.

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Verfassungsrecht & Verfassungsprozessrecht

Nach Ausschöpfung aller anderen Rechtsschutzmöglichkeiten kommt in besonderen Einzelfällen eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht — bei Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten.

Ohne den Beistand eines Verteidigers, der die Rechte des Beschuldigten kennt und sie auch gegen Widerstände durchsetzt, wird man leicht in eine Ecke gedrängt, aus der man nicht mehr herauskommt.

Dr. Schwaben & Günther · Rechtsanwälte aus dem Pfinztal

Ihre Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte

Portrait Dr. Sylvia Schwaben, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Strafrecht

Dr. Sylvia Schwaben

Geboren 1969 in München. Nach Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München und zweiter juristischer Staatsprüfung im Dezember 1997 von Januar 1998 bis Mai 2002 Rechtsanwältin im Büro der Rechtsanwälte Prof. Dr. Gunter Widmaier und Michael Rosenthal in Karlsruhe. Von Juni 2002 bis Dezember 2003 Rechtsanwältin in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Freiburg. Seit Januar 2004 selbständige Rechtsanwältin, dabei von 2005 bis 2013 freie Mitarbeiterin einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Heilbronn. 2005 Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit „Die personelle Reichweite von Beweisverwertungsverboten".

post@dr-schwaben.de →
Portrait Till Günther, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt · Revisionsrecht & Verwaltungsrecht

Till Günther

Geboren 1970 in Speyer. Nach Studium an der Universität Mannheim und zweiter juristischer Staatsprüfung im November 1996 von Januar 1997 bis Dezember 1998 Referent im Justitiariat der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (vormals Treuhandanstalt). Januar 1999 bis März 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht. April 2001 bis März 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht im Dezernat des Bundesverfassungsrichters Dr. Dieter Hömig. Juli 2003 bis Juni 2009 Rechtsanwalt im Büro von Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunter Widmaier in Karlsruhe. Seit Juli 2009 selbständiger Rechtsanwalt „Dr. Schwaben & Günther".

post@tillguenther.de →

Einfacher Einstieg,
klarer Ablauf

1

Erstkontakt

Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail — unverbindlich und diskret.

2

Erstes Gespräch

In einem persönlichen Gespräch oder telefonisch besprechen wir Ihr Anliegen.

3

Mandatserteilung

Erste Einschätzung des voraussichtlichen Arbeitsaufwands sowie des weiteren Ablaufs.

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Vertretung

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent — Sie werden stets auf dem Laufenden gehalten.

Erstberatung &
Honorare

Rechtliche Beratung soll für Sie planbar sein. Wir informieren Sie vorab offen über anfallende Kosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in manchen Fällen vereinbaren wir eine individuelle Honorarvereinbarung. Sprechen Sie uns an — wir erläutern die voraussichtlichen Kosten vor Mandatserteilung transparent.

Erstgespräch

Erstberatung

bis zu 190 €
zzgl. MwSt. · bis 60 Minuten

Sie möchten sich zunächst einen Überblick über Ihre rechtliche Situation verschaffen? Strukturierte Analyse Ihres Anliegens, Einschätzung der Rechtslage und Besprechung möglicher Schritte.

  • Persönlich oder telefonisch
  • Ohne Mandatsverpflichtung
  • Schriftliche Zusammenfassung auf Wunsch

Individuelle Vereinbarung

Stundenhonorar

nach Vereinbarung
zzgl. MwSt. · pro Stunde

Für komplexe Mandate mit unklarem Umfang oder auf ausdrücklichen Wunsch — mit laufender Zeiterfassung und monatlicher Abrechnung.

  • Transparente Stundenaufstellung
  • Monatliche Abrechnung
  • Deckelung auf Wunsch möglich

Vollmacht &
Mandat erteilen

Um uns rechtswirksam vertreten zu können, benötigen wir eine unterzeichnete Vollmacht. Sie können das Formular vorab herunterladen, ausgefüllt mitbringen oder per Post einsenden.

1
Formular herunterladen PDF herunterladen und ausdrucken oder digital ausfüllen.
2
Ausfüllen & unterzeichnen Persönliche Daten eintragen und eigenhändig unterschreiben.
3
Einreichen Per Post, persönlich oder eingescannt per E-Mail an unsere Kanzlei senden.
Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

Die Rechtsanwälte Dr. Sylvia Schwaben und Till Günther bearbeiten die von ihnen übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen: I. Gebührenhinweis Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen. II. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung Die Rechtsberatung und -vertretung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen. III. Pflichten des Rechtsanwalts 1. Rechtliche Prüfung Der Rechtsanwalt ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung. 2. Verschwiegenheit Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat. 3. Verwahrung von Geldern Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen. 4. Datenschutz Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. IV. Obliegenheiten des Mandanten Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten: 1. Informationserteilung Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen. 2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird den Rechtsanwalt sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können. 3. Rechtsschutzversicherung Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. 4. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. 5. Unterrichtung des Mandanten per Telefax Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. 6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit. 7. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwalts an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen. 8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO. 9. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird. 10. Schlussbestimmungen Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Durch das Downloaden der Vollmacht bin ich/sind wir mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen einverstanden. ...
Ort, Datum ...
Mandant(en) Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung stimme ich/stimmen wir gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO zu (siehe auch Datenschutzerklärung). ...
Ort, Datum ...
Mandant(en)
Vorschau · Vollmacht
Dr. Schwaben & Günther
Rechtsanwälte · Pfinztal
Strafprozessvollmacht
Vollmacht zur Verteidigung und Vertretung
In der Strafsache gegen
Name der/des Beschuldigten
Wegen des Verdachts
Tatvorwurf
Hiermit erteile ich Frau Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben und Herrn Rechtsanwalt Till Günther, Ruhesteinstraße 18, 76327 Pfinztal, Vollmacht zu meiner Verteidigung und Vertretung. Die Vollmacht gewährt insbesondere das Recht, Rechtsmittel einzulegen, Zustellungen entgegenzunehmen sowie Untervollmacht zu erteilen.
Datum
Unterschrift

Wir sind für
Sie da.

Sprechen Sie uns an — unverbindlich und diskret. Falls wir für Ihr Anliegen nicht zuständig sind, empfehlen wir Sie kostenfrei an einen kompetenten Kollegen weiter.

Adresse Ruhesteinstraße 18, 76327 Pfinztal
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Bürozeiten Montag – Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr Termine nach Vereinbarung
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E-Mail post@tillguenther.de Till Günther

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